Zahnbrücke

Aufgrund verschiedener zahnmedizinischer Erkrankungen, im Zusammenhang mit natürlichen Abbauprozessen, durch ein fortschreitendes Alter oder durch traumatische Einwirkungen kann es zum Verlust zu Zähnen kommen. Dies bedeutet nicht nur mehr oder weniger umfangreiche Einschränkungen in Bezug auf die Funktion des Gebisses, sondern ebenso eine Beeinträchtigung der Ästhetik des Mundes und des Gesichts. Schöne und makellose Zähne sowie ein lückenloses und gleichmäßiges Gebiss sind wichtige Voraussetzungen, damit sich Menschen wohlfühlen und ein gesundes Selbstbewusstsein aufbauen können.

Auf der Grundlage der stetig wachsenden Ansprüche und Wünsche der Patienten und der fortschrittlichen technischen Varianten sind die Zahnbrücken entwickelt worden. Eine Zahnbrücke ist ein bewährter Zahnersatz, der das Fehlen einzelner oder mehrere Zähne kompensieren kann. Die Zahnbrücke zeichnet sich im Gegensatz zu herausnehmbarem Zahnersatzmöglichkeiten durch zahlreiche Vorzüge aus. Durch den festen Sitz einer gut angepassten Zahnbrücke kann eine fast natürliche Kaufunktion erzielt werden. Darüber hinaus entstehen bei einer fachmännisch angefertigten Zahnbrücke kaum Beeinträchtigungen des darunter befindlichen Zahnfleisches, wie dies oftmals bei herausnehmbaren Zahnersatzkomponenten der Fall ist. Diese Vorteile rühren daher, dass die Zahnbrücke auf seitlich befindlichen Zähnen aufsitzt. Die lückenbegrenzenden Zähne werden überkront und damit körperlich gefasst. Zwischen die zahngetragenen Kronen werden Zwischenglieder in Zahnform fest verlötet im zahntechnischen Labor eingebracht. Dieses Werkstück wird nach Verblendung mit weißem Kunststoff oder Keramik an einem Stück im Mund eingegliedert, indem die zahntragenden Kronen einzementiert werden. Dadurch ist der Brückenzahnersatz in der Lage, die mechanischen Einwirkungen durch den Kaudruck abzufangen und auf die durch die Brücke gefassten Zähne abzuleiten. Diese Voraussetzung trägt dazu bei, dass die mit einer Zahnbrücke ausgestatteten Patienten nur geringe Substanzverluste am Zahnfleisch und am Kieferknochen ertragen müssen, was dagegen bei den herausnehmbaren Zahnprothesen häufig eine ungünstige Folgeerscheinung darstellt.

Die Zahnbrücke gehört zu den festsitzenden Zahnersatzvarianten. Die Zahnbrücke ist so im Gebiss integriert, dass diese vom Patienten nicht entfernt werden kann. Unter Umständen kann bei Bedarf vom Zahnarzt die Brücke entfernt werden, insbesondere dann wenn sie mit provisorischem Zement befestigt ist. Darüber hinaus werden Zahnbrücken in Abhängigkeit von deren Beschaffenheit und Funktion auch als einspannige oder mehrspannige, ungeteilte oder durch Geschiebe geteilte, festsitzende oder abnehmbare, Endpfeilerbrücken oder Freiendbrücken klassifiziert. Weitere Möglichkeiten entsprechend der Gestaltung der Zwischenglieder von Zahnbrücken ergeben sich durch Schwebebrücken und Tangentialbrücken. Einen Sonderfall bieten implantatgetragene Brücken, wobei hier Implantate die Pfeiler der Brücke bilden. Außerdem gibt es Verbundbrücken, bei denen mindestens ein Pfeiler ein Zahn, mindestens ein weiterer Pfeiler ein Implantat ist.

Wenngleich es in der Versorgung der Patienten mit Zahnersatz eine Vielzahl von Auswahlmöglichkeiten für Zahnbrücken gibt, der Grundaufbau ist dennoch überwiegend gleichartig. Die Grundbausteine einer herkömmlichen und soliden Zahnbrücke sind die Brückenpfeiler, die gleichzeitig die Befestigungsvorrichtungen für die Zahnbrücke darstellen und der Brückenkörper. Die zur Verfügung stehenden Materialien, die gegenwärtig für die Anfertigung der Zahnbrücken verwendet werden, basieren auf metallenen Werkstoffen, Kunststoff und Keramik. In der Praxis bewähren sich die Kombinationen besonders gut, die aus Metall und Keramik bestehen. Das Merkmal sogenannter vollkeramischer Zahnbrücken ist eine materialbezogene Beschaffenheit, die auf einem kompletten Keramikaufbau basiert. Darüber hinaus sind die mit Glasfasern verstärkten Komposit-Zahnbrücken eine moderne Alternative.

Recht häufig werden in der Zahnersatzversorgung die sogenannten Klebebrücken eingesetzt. Diese unterliegen einer Verbindung zu den benachbarten Zähnen durch die Erzeugung von Adhäsionskräften durch speziell ausgewählte und geeignete chemische Substanzen. Die Nachbarzähne werden zuvor auf deren Eignung und Funktionsfähigkeit überprüft und sollten frei von Karies und Zahnfüllungen sein. Die Klebebrücke erfordert keine Überkronung der Pfeilerzähne sondern nur eine minimale Präparation für die Klebestellen.

Um einen Zahnersatz durch eine Zahnbrücke zu realisieren, müssen zuvor verschiedene Behandlungsschritte vorgenommen werden. Um eine zuverlässige und dauerhafte Fixierung der Zahnbrücke zu garantieren, beschleift der Zahnarzt die rechts und links davon befindlichen Zähne. Das heißt, dass lediglich ein ausreichender, mechanisch belastbarer und tragfähiger Zahnstumpf zurück bleibt. Dieser stellt den sogenannten Brückenpfeiler dar, auf dem die Zahnkrone aufliegt. Anschließend erfolgt die Abnahme eines Modellabdrucks, der für die spätere Herstellung der Zahnbrücke ausschlaggebend ist. Die Anfertigung der endgültigen Zahnbrücke erfolgt durch einen Zahntechniker mit den zuvor ausgewählten und gewünschten Materialien. Während der Zeit des Fertigstellens der Zahnbrücke erhält der Patient ein Provisorium, welches die präparierten Zahnstümpfe abdeckt. Außerdem verhindert ein vorübergehender Zahnersatz, dass sich die Zahnlücke verengen kann. Ist die definitive Zahnbrücke fertig, nimmt der Zahnarzt das endgültige Befestigen des Ersatzes vor. Die zuvor bearbeiteten Pfeilerzähne werden mit einem Klebstoff oder Zement benetzt und die Brücke kann eingesetzt werden. Kleine Nacharbeiten können zur Beseitigung von scharfen Kanten oder störenden Überständen der Fissuren beitragen. Zahnbrücken haben aufgrund der einfachen und schnellen Herstellung eine große Bedeutung in der Zahnmedizin erlangt.