Zahngesundheit in der Schweiz

Die medizinische Versorgung in der Schweiz fußt auf drei Grundsätzen. Basis des Systems ist die Grundsicherung, die als Solidarprinzip funktioniert. Hier zahlt jeder Bewohner der Schweiz seinen Beitrag zu einer Grundversorgung medizinischer Leistungen. Die zweite Komponente ist die private Zusatzversicherung. Leistungen, die über die Grundsicherung hinausgehen, werden in privaten Versicherungen mit der Krankenkasse vereinbart. Dabei spielen Risikofaktoren und die individuelle Einstufung des Versicherten eine große Rolle. Beide Absicherungen sind vom einzelnen Schweizer Bürger zu entrichten. Die dritte Komponente sichert das Risiko von Unfällen ab. Dabei werden vor allen die Risikobereiche der Arbeit und Beschäftigung durch Unfallversicherungen abgedeckt. Während bei den ersten beiden Komponenten zu einer optimalen medizinischen Absicherung der einzelne Bürger zur Kasse gebeten wird, ist bei der Unfallversicherung der Arbeitgeber an der Zahlung beteiligt. Sollen auch Unfälle im privaten Bereich versichert werden, müssen diese wieder aus eigener Tasche bezahlt werden. Aufgrund dieses Systems ist die Schweiz ein Land, das ein hohes Maß an finanziellem Einsatz für eine gute und umfangreiche medizinische Versorgung voraussetzt. Prämien für die Grundsicherung, die Zusatzversicherung und die Unfallversicherung können einen gewissen, für den Bürger selbst mitbestimmbaren Anteil des Einkommens in Anspruch nehmen. Zusätzlich werden Selbstbeteiligungen und Zuzahlungen fällig, wenn medizinische Einrichtungen und ihre Dienste genutzt werden.

Grundsicherung für alle Schweizer

In den Kantonen der Nordschweiz, wie dem Kanton Thurgau und dem Kanton Zürich, gilt wie für den Rest der Schweiz seit dem Jahr 1996 eine obligatorische Pflichtversicherung. Diese Versicherung deckt die Grundversorgung der medizinischen Leistungen ab. Das bedeutet, dass die medizinische Grundversorgung bei Krankheiten und Mutterschaft sowie bei Unfällen übernommen wird. Das Leistungsspektrum der Grundsicherung umfasst dabei sowohl die Behandlungen als auch die entsprechenden Medikamente. Im Fall der Grundsicherung greift der Charakter eines solidarischen Prinzips. Jeder Einwohner in den Schweizer Kantonen unterliegt der Pflicht zur Krankenversicherung. Einkommensunabhängig werden die Beiträge dieser Grundversorgung berechnet. Dadurch kommt es zu einer Kopfpauschale, die jeder erwachsene Schweizer monatlich zu entrichten hat. Sie ist quasi der Zugang der Bevölkerung zu einer Versorgung mit grundlegenden medizinischen Leistungen. Dabei werden nur Einzelpersonen versichert. Die Versicherung von Familien oder das Modell, dass Kinder über die Eltern mitversichert sind, existiert in der Schweiz, anders als in Deutschland, nicht. Alles, was über die Leistungen der Grundsicherung hinausgeht, muss extra bezahlt werden. Neben der Grundsicherung müssen sich die Schweizer Bürger daher für eine weitere, über die einheitliche Pauschale hinausgehende medizinische Versorgung privat versichern. Neben der Unterbringung in den Krankenhäusern der Schweiz oder andere zusätzlichen medizinischen Leistungen ist auch der Bereich der Zahnmedizin streng reglementiert. So gehören Zahnbehandlungen bis auf wenige Ausnahmen nicht zur Grundsicherung. Die hohen Preise der privaten Zusatzversicherungen führen allerdings dazu, dass dieses Angebot nur selten genutzt wird. Der größte Teil der Schweizer zahlt daher seine anfallenden Zahnarztbehandlungen direkt beim Zahnarzt aus der eigenen Tasche.

Beitragshöhe – abhängig vom Wohnort

Die Grundsicherung wird als eine Kopfpauschale berechnet. Unabhängig vom individuellen Einkommen muss jeder Bürger in der Schweiz seinen monatlichen Beitrag für diese solidarische Krankenversicherung zahlen. Dabei werden die Beiträge vom jeweiligen Kanton unterschiedlich berechnet. So kann es dazu kommen, dass in der Nordschweiz die Einwohner im Kanton St. Gallen einen anderen Beitrag zur Grundsicherung zu entrichten haben, als die Bewohner des Kantons Schaffhausen. Wer als Bewohner der Schweiz gemeldet ist, muss die Grundsicherung innerhalb von drei Monaten nachweisen. Diese Frist gilt auch für neugeborene Bürger der Schweizer Kantone. Hier müssen die Eltern also zeitnah eine Krankenversicherung für ihr Baby nachweisen. Grundsätzlich ist jeder erwachsene Bewohner der Schweiz zur Zahlung der Prämie für die Grundsicherung verpflichtet. Für Kinder und Jugendliche werden ebenfalls Prämien fällig. Sie werden allerdings als ermäßigter Betrag abgerechnet. Die Berechnung des Beitrags oder der Prämie unterliegt den Kriterien, welche die jeweilige Krankenkasse für einen Versicherten festlegt. Profilgebundene Einschätzungen machen gerade Frauen und ältere Versicherte zu einem Risiko. Diese Einstufung ist Grundlage der Beiträge für die Grundsicherung der jeweiligen Person. Die Höhe des Beitrags hat sich bisher über die Jahre immer wieder um mehrere Prozentpunkte erhöht.

Beiträge und Selbstbeteiligung

Die Beitragshöhe der Monatsprämie belief sich im Zeitraum 2011/2012 in einem Rahmen von etwa 280 bis 480 CHF, wobei die Extreme von den einzelnen Kantonen und deren Berechung für die Grundsicherung abhängig sind. Durchschnittlich hatten die Schweizer rund 370 CHF für ihre Grundsicherung zu zahlen. Die Werte gelten für die Grundsicherung eines erwachsenen Bewohners über 26 Jahre. Für junge Erwachsene zwischen 19 und 25 Jahren sind die Prämien verringert und wurden im Zeitraum 2011/2012 mit durchschnittlich etwa 330 CHF ermittelt. Für die Grundsicherung von Kindern bis zum 18. Lebensjahr mussten durchschnittlich rund 90 CHF monatlich bezahlt werden (Quelle: Kantonale Durchschnittsprämien 2011/2012, http://www.bag.admin.ch). Selbst innerhalb einer Region wie der Nordschweiz variieren die Prämien in einem großen Rahmen. Stellt man die einzelnen Kantone der Nordschweiz gegenüber, ergeben sich bei den Prämien durchschnittliche Summen von monatlich zwischen 277 und 362 CHF. (Quelle: Kantonale Durchschnittsprämien 2011/2012, http://www.bag.admin.ch). Eine Differenz, die sich aufgrund der unterschiedlichen Berechnung der Kantone begründet. Die Einwohner der Schweiz müssen diese Summe monatlich selbst an die Krankenkasse abführen. Die Grundsicherung wird nicht, wie in anderen europäischen Ländern, beispielsweise in Deutschland, über die Gehaltszahlung automatisch einbehalten und an die Krankenkassen weitergeleitet. Zusätzlich zu dieser monatlich zu zahlenden Prämie muss jeder Schweizer im ungünstigsten Fall mit einer jährlichen Selbstbeteiligung von etwa 1000 CHF rechnen. Diese Selbstbeteiligung setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. So wird ein sogenanntes ordentliches Franchise in Höhe von 300 CHF pro Jahr berechnet. Bei gleichzeitiger Senkung der Prämien ist auch ein höheres Francise möglich. Außerdem erfolgt ein Selbstbehalt in Höhe von 10 Prozent oder maximal 700 CHF pro Jahr vom verbleibenden Rechnungsbetrag. Kinder bezahlen beim ordentlichen Franchise nichts und werden auch beim Selbstbehalt nur mit maximal 350 CHF zur Kasse gebeten. Zusätzlich werden beim Krankenhausaufenthalt 15 CHF pro Tag und ohne Limit fällig. Hier gelten die Ausnahmen nicht nur für Kinder und Jugendliche, sondern auch für Erwachsene bis 25 Jahre, die sich in der Ausbildung befinden und für Frauen, die Mutterschaftsleistungen in Anspruch nehmen (Quelle: http://www.bag.admin.ch/themen/krankenversicherung/00263/00264/12860/index.html?lang=de). Subventionen in Sinne von Prämienverbilligungen gibt es nur für Schweizer der unteren Einkommensschichten oder Familien mit vielen Kindern. Der Anteil der Empfänger dieser Subventionen liegt bei etwa 30 Prozent.

Krankenkassen mit wirtschaftlichem Interesse

Die Krankenkassen in der Schweiz sind alle privatwirtschaftlich orientiert. Staatliche Krankenkassen, wie in anderen europäischen Ländern, gibt es in der Schweiz nicht. Jede Krankenkasse ist auch bei der Grundsicherung berechtigt, ihre eigenen Preise zu bestimmen. Die gleiche Leistung kann daher in den verschiedenen Kassen unterschiedlich berechnet werden. Gleichzeitig ist jede Krankenkasse verpflichtet, Versicherte für die Grundsicherung aufzunehmen. Eine Ablehnung aus den unterschiedlichsten Gründen ist rechtlich nicht möglich. Im Gegensatz zu den Leistungen der Grundsicherung können die Krankenkassen die Neuaufnahme für eine Zusatzversicherung verweigern. Zusatzversicherungen gibt es viele und je nach Indikation oder potentiellem Krankenfall kann die Art der Versicherung von der Zahngesundheit bis zur besseren Unterbringung in einem Krankenhaus reichen. Außerdem gibt es in den etwa 95 verschiedenen Krankenkassen auch unterschiedliche Modelle der Abrechnung. Häufig werden nach langer Zeit ohne größere Kosten die Beiträge für den Versicherten gesenkt.

Krankenhäuser und Universitätsspitäler

Die Krankenhäuser und Universitätsspitäler können in der Schweiz nicht frei gewählt werden. Für Versicherte, die nur über eine Grundsicherung verfügen, existieren Spitallisten, die dem jeweiligen Kanton zugeordnet sind. Für die normale Behandlung in einem Krankenhaus oder Spital ist man daher an die Institute seines Kantons gebunden. Ausnahmen für diese Regelung sind nur Notfälle oder die Tatsache, dass das kantoneigene Krankenhaus bestimmte Leistungen nicht erfüllen kann. Beispiele dafür sind neuro- oder herzchirurgische Eingriffe, die meist in spezialisierten Zentren angeboten werden. Nur spezialisierte Abteilungen von Spitälern sind frei zugänglich und nicht von einer Zusatzversicherung abhängig. Wer in der Schweiz das behandelnde Krankenhaus oder Spital frei wählen möchte, benötigte zusätzlich zu der Grundsicherung eine private Krankenversicherung, die genau diese Leistungen absichert. Der Zugang zu privaten Krankenhäusern wird daher erst mit einer zusätzlichen Zahlung von Prämien möglich. Auch die Einordnung in die Pflegeklasse im Spital unterliegt dem jeweiligen Status als Patient. Eingeteilt als Patient der Grundsicherung, halbprivater Patient oder Privatpatient ist es in der Schweiz jedoch so, dass sich nur der Komfort und die Unterbringung unterscheiden. Der medizinische Aufwand ist derselbe.

Zähne – Zahnbehandlungen

Während die Grundsicherung der medizinischen Versorgung auf dem Prinzip der Solidarität beruht, liegt die zahnmedizinische Versorgung in den Händen jedes einzelnen Schweizers. Nach vielen Jahren der schlechten Werte bei der Zahngesundheit beruft sich die Schweiz mit ihren Kantonen, wie dem Kanton Appenzell und dem Kanton Schwyz, auf die Eigenverantwortung ihrer Bürger. Eine optimale Zahnhygiene und eine gesunde Ernährung sind Forderungen, welche die Verantwortlichen von jedem Schweizer verlangen. Nachdem Forschungen belegten, dass die Zahngesundheit zu fast 100 Prozent am eigenen Verhalten bei der Mundhygiene liegt, wurde bei der zahnmedizinischen Versorgung der Gedanke der Solidarität aufgegeben. Schweizer, die sich nicht um eine gute Zahnpflege kümmerten, sollten nicht mehr durch eine solidarische Versorgung in ihrem Verhalten bestärkt werden. Dies hat weitreichende Folgen. Zum Einem ist jeder für den Zustand seiner Zähne selbst verantwortlich. Angepasst an die jeweilige Ernährung muss eine entsprechende Zahnpflege erfolgen. Der zeitliche und finanzielle Aufwand für eine optimale Zahnhygiene ist dabei von jedem selbst zu tragen. Diese Tatsache liegt nach Meinung der Verantwortlichen in einem zumutbaren Rahmen. Weitere Folgen sind in der Ausgrenzung von zahnmedizinischen Indikationen im Rahmen der Grundsicherung zu sehen. Bis auf wenige Ausnahmen werden keine Leistungen durch die Allgemeinheit der Versicherten abgefangen. Somit muss ein Versicherter in der Schweiz ohne eine Zusatzversicherung im Bereich der Zahnmedizin die Behandlungen beim Zahnarzt selbst zahlen. Die Berechnung für diese Zahlungen unterliegt den festgelegten Zahnarzttarifen.

Die Ausnahmen, in denen die Grundsicherung die zahnmedizinische Behandlung übernimmt, sind sehr selten. Grundsätzlich gilt, dass der Versicherte alles tun muss, um Schäden an seinen Zähnen zu vermeiden. Laut Krankenpflege-Leistungsverordnung sind nur 20 allgemeine Krankheiten und 18 Erkrankungen des Kausystems als Indikation für eine Abrechnung über die Krankenkasse möglich (Quelle: http://www.ess-europe.de/zahnarzt/schweiz.htm). Dabei sind die Erkrankungen meist vom Zahnarzt oder dem allgemeinen Arzt zu bestätigen. Auch im Kanton Aargau werden nur Behandlungen von der Grundsicherung übernommen, wenn die Schäden nicht durch eine mangelhaft ausgeführte Mundhygiene bedingt sind. Hier gilt der Grundsatz, dass nicht diejenigen benachteiligt werden sollen, die sich regelmäßig um eine korrekte Mundhygiene und eine gesunde Ernährung gesorgt haben. Wer also seine Zähne ausgiebig pflegt, hat eine zahnmedizinische Behandlung nicht nötig, so die Auffassung der jeweiligen Entscheidungsträger. Sind Zahnschäden dennoch aufgetreten, greifen Zusatzversicherungen, sofern diese vereinbart wurden. Aufgrund der Abhängigkeit von der eigenen Zahnpflegementalität ist der Anteil an Versicherten mit dieser Art der Zusatzversicherung allerdings gering. Wer ordentlich und regelmäßig seine Zähne pflegt, hat auch geringe Kosten beim Zahnarzt zu erwarten. Es ist also davon auszugehen, dass diejenigen, die eine Zusatzversicherung abschließen, auch Kosten durch mangelnde Zahnhygiene verursachen werden. Dementsprechend hoch sind die Prämien, die für eine solche Zusatzversicherung verlangt werden. Diese hohen Beiträge zu einer Zusatzversicherung im Bereich der Zahnmedizin bringen viele Bewohner der Schweizer Kantone dazu, die monatlichen Kosten zu sparen und lieber direkt vor Ort beim Zahnarzt die fälligen Beträge zu bezahlen.

Unfälle – Unfallversicherungen

Für die Absicherung von Unfällen und den daraus folgenden medizinischen Behandlungen wird jeder Angestellte obligatorisch über das Unfallversicherungsgesetz, kurz UVG, versichert. Die Pflicht zur Versicherung seiner Angestellten obliegt dem jeweiligen Arbeitgeber. Empfänger der Prämie sind entweder eine selbstständige Unfallversicherung des öffentlichen Rechts oder die Unfallversicherung eines Konzerns. Bei beiden Empfängern unterliegt die Unfallversicherung bestimmten Kriterien, die im UVG festgelegt werden. Diese Versicherungen decken je nach den Modalitäten im Vertrag unterschiedliche Arten von Unfällen ab. Für Betriebsunfälle oder Unfälle auf dem Arbeitsweg ist der Arbeitgeber zuständig. Er muss die Prämien an die jeweilige Versicherung weiterleiten. Für Unfälle im privaten Bereich, in der Freizeit oder beim Sport, ist der Arbeitnehmer zuständig. Abhängig von den Prämien werden die medizinischen Folgen bei Unfällen von der Versicherung übernommen. Auch die Krankenkassen können die Versorgung und Versicherung gegen Unfälle durchführen. Für Bewohner der Schweiz, die sich nicht in einem Angestelltenverhältnis befinden, sind die Zusatzversicherungen von den Krankenkassen die Alternative.

Zahnarzttarife eindeutig festgelegt

Wer in der Schweiz, im Kanton Appenzell oder dem Kanton Zug zum Zahnarzt geht, kann in seiner Rechnung Positionen aus einem Katalog von über 500 Leistungen finden. Bereits 1976 wurden die einzelnen Grundsätze unter betriebswirtschaftlichen Aspekten als sogenannter Zahnarzttarif festgelegt. So ist keine Leistung willkürlich abzurechnen, sondern über eine klare Kostenkalkulation nachzuvollziehen. Jede Leistung ist mit Taxpunkten belegt, die im Zahnarzttarif dokumentiert sind. Die Abrechnung des Zahnarztes erfolgt über einen praxisindividuellen Taxwert, der häufig auf der Homepage der betreffenden Zahnarztpraxis veröffentlicht wird. Multipliziert man die Taxpunkte einer Leistung aus dem Zahnarzttarif mit dem individuellen Taxwert des betreffenden Zahnarztes, ergibt sich der Betrag, den der Zahnarzt für seine Leistungen fordert. In Fällen, wo die Grundsicherung oder die Unfallversicherung die Kosten übernehmen, ist der Betrag furch einen vorgegebenen Taxwert festgelegt. In diesen Fällen sind die Kosten pro Leistung fix, ohne dass dem Aufwand oder den Eigenheiten des jeweiligen Falles Beachtung geschenkt wird. Nur bei privat Versicherten kann die Höhe der Taxpunkte pro Leistung variiert werden. Dabei gibt es jedoch eine Höchstgrenze für die Taxpunkte einer einzelnen Leistung. Für Zahnärzte, die bei der Schweizerischen-Zahnärzte-Gesellschaft SSO Mitglied sind, ist diese Höchstgrenze bindend. Durch die variablen Taxpunkte können die Zahnärzte die Berechnung ihrer Leistungen auf die individuellen Anforderungen der jeweiligen Behandlung stützen. Dringlichkeit oder ästhetische Argumente sind genauso ein Grund für einen höheren Wert der Taxpunkte, wie die Qualität und die Ansprüche an den Komfort bei der geleisteten Arbeit. Auch der Lohnaufwand oder die Kosten für die Praxis an sich können bei der Höhe der Taxpunkte zu Buche schlagen. Bei allen zahnmedizinischen Berechnungen ist zu beachten, dass der Zahnarzttarif nur die Leistungen des Zahnarztes festlegt. Die Kosten für zahntechnische Leistungen bei Zahnersatz, der Versorgung mit Kronen, Brücken oder Prothesen, sind damit nicht vermerkt. Sie müssen zusätzlich bezahlt werden und hängen von den Konditionen des jeweiligen zahntechnischen Labors ab.

Fazit

Zusammenfassend ist die medizinische Versorgung in der Schweiz von Eigenverantwortung für jeden Einzelnen geprägt. Dabei spielt der Wohnsitz eine wichtige Rolle, denn schon bei der Grundsicherung wird die Bandbreite der Prämien in den einzelnen Kantonen deutlich. Selbst in der Nordschweiz ist im Vergleich der Kantone wie Appenzell oder Zürich eine große Diskrepanz zwischen den durchschnittlichen Werten für die Prämien zu erkennen. Musste man als Erwachsener über 26 Jahre für die Zeit 2011/2012 in Appenzell-Innerhoden monatlich rund 277 CHF für die Grundsicherung zahlen, waren es im Kanton Zürich schon rund 362 CHF (Quelle: Kantonale Durchschnittsprämien 2011/2012 http://www.bag.admin.ch). Wer in der Schweiz lebt, ist für seine eigene medizinische Versorgung zu einem erheblichen Teil selbst verantwortlich. Was über die Grundsicherung hinaus abgesichert werden soll, entscheidet jeder Versicherte selbst. Zahnversicherungen oder eine komfortablere Unterbringung im Krankenhaus oder Spital erfordern finanziellen Mehraufwand. Anders als bei der Grundsicherung, haben die Krankenkassen bei der Vereinbarung zusätzlicher Leistungen das Recht, einen risikoreichen Versicherten abzulehnen.

Unter Berücksichtigung der individuellen Gestaltungsmöglichkeiten einerseits und einer im weltweiten Vergleich optimalen medizinischen Qualität andererseits ist der Schweiz ein liberales Gesundheitswesen mit günstiger Kosten-Nutzen-Relation gelungen, ohne auf eine solidarische Grundsicherung zu verzichten.

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